EU-Parlament setzt Sonderausschuss zur Terrorismusbekämpfung ein
Europäisches Parlament, 20170629IPR78658, PM v. 6.7.2017Aufgabe des Sonderausschusses wird es sein, die Situation der terroristischen Bedrohung in Europa und den Umgang der Mitgliedstaaten damit zu analysieren und mögliche Unzulänglichkeiten herauszufiltern. Untersucht werden soll unter anderem:
• Organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche
• Auswirkungen der Anti-Terror-Vorschriften der EU auf die Grundrechte
• Mitgliedstaatlicher Austausch von nachrichtendienstlichen, gerichtlichen und strafverfolgungsbehördlichen Informationen und mögliche Defizite
• Radikalisierungsprozesse und Gegenmaßnahmen der Mitgliedstaaten
Arbeitsweise
Der aus 30 Mitgliedern zusammengesetzte Sonderausschuss besteht zunächst für ein Jahr. In diesem Zeitraum soll er einen Halbzeit- sowie einen Abschlussbericht vorlegen. Zur Erkenntnisgewinnung wird er beispielsweise Anhörungen mit Organen der EU und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, Polizeibehörden oder Geheimdiensten abhalten.
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