EuGH: Veröffentlichungen zu Vorabentscheidungssachen ab Juli 2018 anonymisiert
EuGH, Pressemitteilung vom 29.6.2018Um den Schutz der Daten und das öffentliche Informationsinteresse zum Ausgleich zu bringen, sollen in Veröffentlichungen zu ab Juli 2018 anhängig gewordenen Vorabentscheidungsverfahren die Namen der beteiligten natürlichen Personen durch Anfangsbuchstaben ersetzt und ergänzende Details nicht mehr genannt werden. Für juristische Personen sind Ausnahmen vorgesehen.
Form der neuen Bezeichnung
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei natürlichen Personen wird die Rechtssache durch zwei Anfangsbuchstaben bezeichnet werden, die Vor- und Nachnamen des Klägers repräsentieren sollen, aber nicht mit dem tatsächlichen Namen übereinstimmen. Um Häufungen bei den Bezeichnungen zu vermeiden, wird ein Unterscheidungsmerkmal hinzugefügt, welches sich beispielsweise auf den Gegenstand des Streits bezieht.
Sind natürliche und juristische Personen beteiligt, wird die Rechtssache den Namen der oder einer der juristischen Personen erhalten. Geht es um eine juristische Person, die häufiger an Rechtsstreitigkeiten beteiligt ist, wie z.B. eine Behörde, wird ebenfalls ein Unterscheidungsmerkmal angefügt.
Hintergrund
Hintergrund der Maßnahme ist das bevorstehende Inkrafttreten der Datenschutzverordnung für die Organe der Europäischen Union. Am Verfahrensablauf und an der Bearbeitung der Rechtssachen wird sich laut EuGH durch die neue Leitlinie nichts ändern.
Linkhinweis:
Zur zugrundeliegenden Pressemitteilung des EuGH gelangen Sie hier.