Expertenkreis legt Abschlussbericht zur Reform des Abstammungsrechts vor
- Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
- Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann (Vater) als auch eine Frau (Mit-Mutter) in Betracht kommen.
- Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
- Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf "statusunabhängige" gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.
Hintergrund:
Der Arbeitskreis wurde im Februar 2015 eingesetzt und war interdisziplinär aus elf Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie zusammengesetzt. An den zehn Sitzungen des Arbeitskreises nahmen zudem Vertreter des Bundeskanzleramtes und verschiedener Bundesministerien sowie Vertreter der Landesjustizministerien Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin als Gäste teil.
Linkhinweis:
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