06.03.2019

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Kern des Gesetzes ist es, die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls auszuweiten. Dabei sollen Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sowie die Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen effektiver aufgedeckt werden - ebenso missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch.

David Schneider, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln