Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten
Ziel der Neuregelungen zum Zahlungsverzug ist es, die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr zu verbessern, um dadurch die Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern. Nach den Neuregelungen sind Vereinbarungen, in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, künftig einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterworfen, wenn die vereinbarten Fristen eine bestimmte Länge überschreiten. Außerdem müssen säumige Unternehmen und öffentliche Auftraggeber einen höheren Verzugszins sowie eine Pauschale von 40 EUR zahlen.
Das Gesetz findet Anwendung auf Schuldverhältnisse, die nach dem 28.7.2014 entstanden sind. Bei vorher entstandenen Dauerschuldverhältnissen gelten die neuen Regelungen, sofern die Gegenleistung nach dem 30.6.2016 erbracht wird.
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Das Gesetz findet Anwendung auf Schuldverhältnisse, die nach dem 28.7.2014 entstanden sind. Bei vorher entstandenen Dauerschuldverhältnissen gelten die neuen Regelungen, sofern die Gegenleistung nach dem 30.6.2016 erbracht wird.