Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie
Die bereits bestehenden Regelungen über die Ablegung einer Eignungsprüfung, die Rechtsanwälten und Patentanwälten aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz die Zulassung zur deutschen Anwaltschaft ermöglicht, werden an die Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie angepasst. Neu eingeführt werden Vorschriften über die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland durch Patentanwälte aus den vorgenannten Staaten. Für Patentanwälte wird hierzu das bisherige Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft aufgehoben und durch das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland ersetzt.
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Der Regierungsentwurf steht zum kostenlosen Download auf der Homepage der MDR zur Verfügung. Klicken Sie bitte hier.
BMJV
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