03.11.2016

Gesetzesentwurf zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften

Das Bundeskabinett hat am 2.11.2016 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen; diese löst die EU-Pauschalreiserichtlinie aus dem Jahr 1990 ab. Die neue Richtlinie trägt einem grundlegenden Wandel des Reisemarkts Rechnung.
Der beschlossene Gesetzentwurf sieht den Vorgaben der Richtlinie entsprechende Regelungen vor, die den Schutz bei individuell zusammengestellten Reisen erhöhen. So wird insbesondere der Anwendungsbereich der Pauschalreise ausgeweitet. Außerdem wird die neue Kategorie der Vermittlung "verbundener Reiseleistungen" eingeführt, die den Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung verpflichtet.

Soweit die Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber Spielräume belässt, strebt der Entwurf einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Unternehmen der Tourismuswirtschaft einerseits und der Verbraucherinteressen andererseits an. Er enthält, soweit aufgrund der Richtlinienvorgaben möglich, Klarstellungen und Konkretisierungen, um die Rechtsanwendung zu erleichtern.

Über die 1:1-Umsetzung hinaus sieht der Gesetzentwurf Anpassungen der Vorschriften über Gastschulaufenthalte und das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen vor, um das derzeitige Schutzniveau zu erhalten.

Linkhinweis:

Der Regierungsentwurf ist veröffentlicht auf der Homepage der MDR, siehe hier.

 

BMJV