14.12.2020

Gesetzliche Vermutung für Änderung der Geschäftsgrundlage bei Covid-19-Nutzungsbeschränkungen

Die Bundeskanzlerin und die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben am 13.12.2020 unter anderem beschlossen, dass für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19-Maßnahmen betroffen sind, gesetzlich vermutet werden soll, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit würden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

Eine solche gesetzliche Vermutung stärkt die Rechte der Mieter, die dann unter erleichterten Bedingungen aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB eine Anpassung der Miete verlangen können.
Bundesregierung PM Nr. 441 vom 13.12.2020