Gesetzliche Vermutung für Änderung der Geschäftsgrundlage bei Covid-19-Nutzungsbeschränkungen
Eine solche gesetzliche Vermutung stärkt die Rechte der Mieter, die dann unter erleichterten Bedingungen aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB eine Anpassung der Miete verlangen können.
Bundesregierung PM Nr. 441 vom 13.12.2020