18.05.2017

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Franchiseverträgen

Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG. Der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen.

Kurzbesprechung
BFH v. 8.12.2016 - IV R 55/11

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e u. f

Der BFH hat in diesem Fall weder den Sachverhalt noch die Entscheidungsgründe, sondern nur den Leitsatz zur amtlichen Veröffentlichung freigegeben.