10.07.2017

Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung - GAufzV

Mit der nunmehr auch vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung soll die bisherige Verordnung den Änderungen des § 90 Abs. 3 AO Rechnung tragen und durch eine entsprechend angepasste Version ersetzt werden.

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Zukünftig soll die Verrechnungspreisdokumentation in  eine landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation sowie eine Stammdokumentation untergliedert werden. Weitere Informationen erhalten u.a. Sie bei den "Kölner Tage Internationale Verrechnungspreise am 28./29.09.2017".
Verlag Dr. Otto Schmidt