Grenzüberschreitende Warenlieferung in ein inländisches sog. Konsignationslager
BMF-SchreibenUStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 6 u. 7, § 17 Abs. 2 Nr. 1
Mit Urteil v. 20.10.2016 - V R 31/15 (BStBl. II 2017, 1076) hat der BFH entschieden, dass Lieferungen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet an einen inländischen Abnehmer auch dann als Versendungslieferungen I.S.v. § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG zu beurteilen sind, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager zwischengelagert wird. Die Einlagerung der Ware in das Konsignationslager stellt, sofern bei Versendung der Waren aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet der inländische Abnehmer noch nicht feststand, ein innergemeinschaftliches Verbringen durch den leistenden Unternehmer dar, in dessen Folge der Unternehmer im Inland einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a Abs. 2 UStG bewirkt (BFH v. 16.11.2016 - V R 1/16, BStBl. II 2017, 1079).
Die Finanzverwaltung wendet die neue Rechtsprechung an und hat entsprechend die einschlägigen Passagen des USt - Anwendungserlasses neu gefasst (BMF-Schreiben v. 10.10.2017 - III C 3 - S 7103-a/15/15001, BStBl. I 2017, 1442). Für vor dem 1.1.2020 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe beanstandet sie jedoch auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht, wenn der leistende Unternehmer weiterhin nach den bisherigen Verwaltungsregelungen in Abschnitt 1a.2 Abs. und Abschnitt 3.12.Abs. 3 USt - Anwendungserlass verfährt.