Hohe Geldbußen wegen unerlaubter Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung möglich
OLG Frankfurt a.M. 2.8.2019, 2 Ss-OWi 438/19
Der Sachverhalt:
Die Betroffene hatte in vier Fällen ihre Wohnung in Frankfurt am Main über die Plattform "Airbnb" jeweils über mehrere Tage an Feriengäste zu einem Preis von 125 bis 150 € pro Nacht vermietet. Sie war nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Genehmigungen. Ihre zuvor mehrfach gestellten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung hatte die Stadt zurückgewiesen.
Das AG hat die Betroffene zur Zahlung von Geldbußen i.H.v. insgesamt 6.000 € verurteilt. Durch die Vermietung der Wohnung habe die Betroffene gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main erlassene Ferienwohnungssatzung verstoßen. Danach können Bußgelder bis zu 25.000 € verhängt werden. Bei der Bemessung der Höhe ist u.a. zu berücksichtigen, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen.
Das OLG hat die gegen das amtsgerichtliche Urteil gerichtete Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.
OLG Frankfurt a.M. PM vom 21.8.2019
Die Betroffene hatte in vier Fällen ihre Wohnung in Frankfurt am Main über die Plattform "Airbnb" jeweils über mehrere Tage an Feriengäste zu einem Preis von 125 bis 150 € pro Nacht vermietet. Sie war nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Genehmigungen. Ihre zuvor mehrfach gestellten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung hatte die Stadt zurückgewiesen.
Das AG hat die Betroffene zur Zahlung von Geldbußen i.H.v. insgesamt 6.000 € verurteilt. Durch die Vermietung der Wohnung habe die Betroffene gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main erlassene Ferienwohnungssatzung verstoßen. Danach können Bußgelder bis zu 25.000 € verhängt werden. Bei der Bemessung der Höhe ist u.a. zu berücksichtigen, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen.
Das OLG hat die gegen das amtsgerichtliche Urteil gerichtete Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.
Die Gründe:
Die angefochtene Entscheidung weist keinerlei Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen auf. Das amtsgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.