IDW: Hinweise der BaFin zu Geldwäscheprüfungen bei Kapitalverwaltungsgesellschaften und Wertpapierinstituten
In dem Schreiben äußert die BaFin insbesondere die dringende Empfehlung, dass die Prüfer im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Geldwäscheprüfungen in 2022 die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung in die dem Schreiben als Anlagen beigefügten Erfassungsbögen eintragen und dort bewerten. Der IDW Arbeitskreis "Geldwäscheprüfung" wird die Hinweise erörtern. Das IDW wird hierzu informieren.
IDW Aktuell vom 24.2.2022
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