Im Amtsblatt: EU-Richtlinie zur Online-Gründung von Gesellschaften und Online-Eintragung von Zweigniederlassungen
Die Online-Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch natürliche Personen, die Angehörige eines Mitgliedstaates sind, und die auf Basis des Musters erfolgt ist, das von dem Mitgliedstaat für die Gründung zur Verfügung gestellt wird, soll grundsätzlich innerhalb von fünf, ansonsten innerhalb von zehn Werktagen erfolgen. Voraussetzung ist, dass alle Unterlagen vorliegen, die notwendig sind, das Stammkapital eingezahlt und etwaige Gebühren bezahlt sind. Die Mitgliedstaaten dürfen die Gründung auf eine Bargründung beschränken und zudem entscheiden, ob sie das Online-Verfahren auch für die Gründung von AGs oder KGsaA anbieten.
Deutschland muss künftig verschiedene Informationen zur Gründung etc. anbieten und das Online-Verfahren i.S.d. Richtlinie regeln. Dabei könnte Deutschland auch den Notar in das Online-Gründungsverfahren einbinden. Um einen Identitätsmissbrauch zu verhindern, kann der Mitgliedstaat vorsehen, dass in Einzelfällen das persönliche Erscheinen von Personen verlangt wird. Darüber hinaus werden in Zukunft die Online-Eintragung von Zweigniederlassungen von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten sowie die Online-Einreichung von Gesellschaftsunterlagen für Kapitalgesellschaften möglich.