29.06.2011

Investmentfonds: Einführung des sog. "key information document (KID)"

Am 1.7.2011 wird ein europaweit vereinheitlichtes zweiseitiges Informationsblatt, ein sog. "key information document (KID)" eingeführt, das Anlageziele, Kosten und Wertentwicklung sowie Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds darstellt. Außerdem müssen Vertreiber von Finanzinstrumenten ab Juli 2011 nach dem Wertpapierhandelsgesetz ihren Kunden "Produktinformationsblätter" und bei Verkauf von Investmentfonds die "wesentlichen Anlegerinformationen" zur Verfügung zu stellen.

Infolgedessen werden Anleger zukünftig bei Fondsverschmelzungen deutlich umfassender als bisher über die Hintergründe und Auswirkungen auf ihre Anlage informiert. Fondsgesellschaften müssen ihre Anleger außerdem bei Gebührenanpassungen und wesentlichen Änderungen der Anlagepolitik oder von Anlegerrechten unmittelbar durch eine E-Mail oder ein direktes Anschreiben informieren. Dadurch können künftig intransparente Kostenerhöhungen, bei denen eine Information lediglich im Bundesanzeiger erfolgt, verhindert werden.

Neu ist auch die in den Jahresberichten enthaltene Verpflichtung zur Offenlegung der sog. Transaktionskosten, die bei der Fondsverwaltung entstehen. Ein neues Schlichtungswesen soll Verbrauchern außerdem eine leicht zugängliche, kostengünstige und vergleichsweise schnelle Möglichkeit zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte eröffnen.

Die im Wesentlichen auf die Umsetzung der europäischen OGAW-IV-Richtlinie zurückgehenden kürzlich verkündeten Neuerungen des Investmentgesetzes sollen insgesamt den Fondsstandort Deutschland stärken. Gleichzeitig soll einer weiteren Zersplitterung der europäischen Investmentfondslandschaft - die bislang oft von kleinen und mittleren Fonds geprägt ist - entgegengewirkt werden. Die erweiterten Möglichkeiten bei Verschmelzungen und die neuen Master-Feeder-Strukturen sind dabei wichtige Elemente zur Erreichung wirtschaftlich effektiverer Fondsvolumina.

Die BaFin wird im Zuge der Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie im Verordnungswege konkrete Anforderungen an die Organisationsstruktur und das Risikomanagement von Kapitalanlagegesellschaften vorgeben. Auch sollen zukünftig klare Vorgaben gelten, wie Fehlbewertungen von Vermögenswerten eines Fonds gegenüber dem Anleger ausgeglichen werden müssen. Außerdem müssen zukünftig Änderungen der Kostenstruktur von der BaFin im Vorhinein genehmigt werden. Dadurch sollen in jüngster Zeit beobachtete Fehlentwicklungen im Bereich der sog. "Performance fees" stärker in den Fokus der Aufsicht rücken.

BMF PM vom 29.6.2011
Zurück