Investmentfonds: Einführung des sog. "key information document (KID)"
Neu ist auch die in den Jahresberichten enthaltene Verpflichtung zur Offenlegung der sog. Transaktionskosten, die bei der Fondsverwaltung entstehen. Ein neues Schlichtungswesen soll Verbrauchern außerdem eine leicht zugängliche, kostengünstige und vergleichsweise schnelle Möglichkeit zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte eröffnen.
Die im Wesentlichen auf die Umsetzung der europäischen OGAW-IV-Richtlinie zurückgehenden kürzlich verkündeten Neuerungen des Investmentgesetzes sollen insgesamt den Fondsstandort Deutschland stärken. Gleichzeitig soll einer weiteren Zersplitterung der europäischen Investmentfondslandschaft - die bislang oft von kleinen und mittleren Fonds geprägt ist - entgegengewirkt werden. Die erweiterten Möglichkeiten bei Verschmelzungen und die neuen Master-Feeder-Strukturen sind dabei wichtige Elemente zur Erreichung wirtschaftlich effektiverer Fondsvolumina.
Die BaFin wird im Zuge der Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie im Verordnungswege konkrete Anforderungen an die Organisationsstruktur und das Risikomanagement von Kapitalanlagegesellschaften vorgeben. Auch sollen zukünftig klare Vorgaben gelten, wie Fehlbewertungen von Vermögenswerten eines Fonds gegenüber dem Anleger ausgeglichen werden müssen. Außerdem müssen zukünftig Änderungen der Kostenstruktur von der BaFin im Vorhinein genehmigt werden. Dadurch sollen in jüngster Zeit beobachtete Fehlentwicklungen im Bereich der sog. "Performance fees" stärker in den Fokus der Aufsicht rücken.