23.12.2015

InvStRefG: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Das BMF hat am 18.12.2015 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) veröffentlicht. Mit der Reform sollen insbesondere EU-rechtliche Risiken ausgeräumt, steuerliches Gestaltungspotential eingeschränkt, administrativer Aufwand abgebaut und Systemfehler korrigiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, ein neues Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds einzuführen, das wesentlich einfacher, leichter administrierbar und gestaltungssicherer ist. Parallel wird das bisherige semitransparente Besteuerungssystem nur noch für Spezial-Investmentfonds fortgeführt, in die grundsätzlich nur institutionelle Anleger investieren dürfen.

Aufgrund der beschränkten Anlegerzahl von maximal 100 und dem Umstand, dass alle Anleger bekannt sind, kann im Rahmen eines Feststellungsverfahrens auch die Einhaltung von sehr komplexen Besteuerungsvorschriften sicher gestellt werden. Der damit verbundene administrative Aufwand ist hier angemessen, da in Spezial-Investmentfonds typischerweise nur Großanleger investieren.

Um Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) zu verhindern, macht der Gesetzentwurf die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer davon abhängig, dass der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum hält und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko trägt.

Kurzüberblick über die wesentlichen Ziele der Reform des Investmentsteuerrechts:

  • EU-rechtliche Risiken sollen ausgeräumt werden.
  • Einzelne erkannte aggressive Steuergestaltungen sollen verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts insgesamt reduziert werden.
  • Der Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf Seiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits sowie der Kontrollaufwand der Verwaltung andererseits soll in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich verringert werden.
  • Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) über Investmentfonds und in der Direktanlage sollen verhindert werden.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie die den Entwurf des InvStRefG hier.

BMF PM vom 18.12.2015
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