25.03.2021

KfW-Sonderprogramm bei angehobenen Kredithöchstbeträgen bis Jahresende verlängert

Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW-Sonderprogramm bis zum 31.12.2021 und erhöhen zum 1.4.2021 die Kreditobergrenzen. Das KfW-Sonderprogramm ist am 23.3.2020 gestartet und hat in einem Jahr Unternehmensfinanzierungen i.H.v. insgesamt 49 Mrd. € zur Abfederung der Corona-Krise ermöglicht. Profitiert haben vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

Die Änderungen im Überblick:

1. Verlängerung des KfW-Sonderprogramms, inklusive des KfW-Schnellkredits, bis zum 31.12.2021 (bislang befristet bis zum 30.6.).

2. Höhere maximale Kreditbeträge für Kleinbeihilfen.

Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. € (bisher 800.000 €),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. € (bisher 500.000 €),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 € (bisher 300.000 €).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren werden die Kreditobergrenze von bisher 800.000 € auf 1,8 Mio. € erhöht.

3. Die Maßnahmen werden von der KfW zum 1.4.2021 umgesetzt.

Mit den Verbesserungen in der KfW-Corona-Hilfe setzen Bundesregierung und KfW die Möglichkeiten um, die die EU-Kommission mit der 5. Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen ("Temporary Framework") geschaffen hat. Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des "Temporary Framework" entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

BMF PM vom 25.3.2021
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