Koordinierte Ländererlasse zur Erbschaftsteuerreform
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Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Ausnahme von Bayern. Aufgrund der abweichenden Haltung Bayerns zu einigen Erlassregelungen konnte kein "gleichlautender" Erlass verabschiedet werden.
Auf knapp 90 Seiten werden dabei die §§ 13a, 13b und 13c ErbStG sowie die §§ 28 und 28a ErbStG näher erläutert. Hier geht es zum Volltext des Ländererlasses.
Verlag Dr. Otto Schmidt
Auf knapp 90 Seiten werden dabei die §§ 13a, 13b und 13c ErbStG sowie die §§ 28 und 28a ErbStG näher erläutert. Hier geht es zum Volltext des Ländererlasses.