15.03.2012

Kündigungssperrfristverordnung - Schutz für Mieter in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt

Am 10.2.2012 ist die Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (Kündigungssperrfristverordnung) in Kraft getreten ist. Die Verordnung bestimmt, dass sich in einigen Gebieten von NRW die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen (des Vermieters gegenüber dem Mieterhaushalt) von bisher 3 auf 5 bzw. 8 Jahre verlängert.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Fälle, in denen sich der Erwerber - sofern an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden ist - nicht auf berechtigte Interessen nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB berufen kann. Die Landesregierung begründet die Verlängerung der Kündigungsfristen damit, dass in bestimmten Gebieten von NRW die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet sei.

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Für die Verordnung - veröffentlicht auf dem Justizportal NRW - klicken Sie bitte hier.

Ministerium für Inneres und Soziales NRW