Künstlersozialabgabe bleibt 2019 unverändert
Die Künstlersozialversicherung erfasst derzeit rd. 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte. Diese sind über sie in die gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.
Beiträge werden von Künstlern, Unternehmen und Bund getragen
Die Sozialversicherungsbeiträge werden zur Hälfte von den selbstständigen Künstlern getragen. Die andere Hälfte wird durch den Bund (20 Prozent) und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert. Der Abgabesatz wird jährlich für das kommende Jahr festgelegt. Als Bemessungsgrundlage dient dabei das gezahlte Entgelt an alle selbstständigen Künstler und Publizisten eines Jahres.
Linkhinweis:
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