13.06.2017

Künstlersozialabgabe sinkt 2018 auf 4,2 Prozent

Der Künstlersozialabgabesatz wird im nächsten Jahr von derzeit 4,8 Prozent auf 4,2 Prozent sinken. Damit liegt er im nächsten Jahr einen Prozentpunkt niedriger als noch 2016. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen entsprechenden Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 in die Ressortabstimmung gegeben. Die Verordnung soll bis spätestens Ende September 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes
Der Abgabesatz geht damit im zweiten Jahr nacheinander deutlich zurück. Grund hierfür ist das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. Auf dessen Grundlage  kommt es seit 2015 zu einer verstärkten Prüfungs-und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse. So wurden 2015 und 2016 ca. 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst und ca. 17.000 haben sich im gleichen Zeitraum bei der Künstlersozialkasse selbst gemeldet.

Funktion der Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialversicherung erfasst derzeit ca. 185.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte. Diese sind über sie in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gemeldet. Die Sozialversicherungsbeiträge werden zur Hälfte von den selbstständigen Künstlern getragen. Die andere Hälfte wird durch den Bund (20 Prozent) und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent) finanziert. Der Abgabesatz wird jährlich für das kommende Jahr festgelegt. Als Bemessungsgrundlage dient dabei das gezahlte Entgelt an alle selbstständigen Künstler und Publizisten eines Jahres.

BMAS PM Nr. 24/2017 vom 9.6.2017