Mehr Geld in der Pflege - Mindestlohn wird ausgeweitet
BMAS informiert ausführlich über Pflegemindestlohn
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert im Internet eingehend über das Thema Pflegemindestlohn und erklärt u.a., warum es den Branchenmindestlohn neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt. Daneben wird z.B. erläutert, ob auch Leiharbeitnehmer, Praktikanten oder Auszubildende unter die Neuregelung fallen und von ihr profitieren.
Bundesregierung PM vom 2.10.2015
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert im Internet eingehend über das Thema Pflegemindestlohn und erklärt u.a., warum es den Branchenmindestlohn neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt. Daneben wird z.B. erläutert, ob auch Leiharbeitnehmer, Praktikanten oder Auszubildende unter die Neuregelung fallen und von ihr profitieren.
Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des BMAS veröffentlichten Informationen zum Pflegemindestlohn klicken Sie bitte hier.