05.10.2015

Mehr Geld in der Pflege - Mindestlohn wird ausgeweitet

Seit dem 1.10.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in der Pflegebranche auch für in Pflegeeinrichtungen beschäftigte Betreuungskräfte von Demenzkranken, für Alltagsbegleiter und Assistenzkräfte. Der Pflegemindestlohn beträgt im Westen Deutschlands derzeit 9,40 Euro pro Stunde und 8,65 Euro im Osten. Er soll in den kommenden Jahren weiter ansteigen und wird bis Januar 2017 in zwei Schritten auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten angehoben.

BMAS informiert ausführlich über Pflegemindestlohn
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert im Internet eingehend über das Thema Pflegemindestlohn und erklärt u.a., warum es den Branchenmindestlohn neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt. Daneben wird z.B. erläutert, ob auch Leiharbeitnehmer, Praktikanten oder Auszubildende unter die Neuregelung fallen und von ihr profitieren.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des BMAS veröffentlichten Informationen zum Pflegemindestlohn klicken Sie bitte hier.

Bundesregierung PM vom 2.10.2015