06.11.2018

Mehr Transparenz bei Bankgebühren für Verbraucher

Seit dem 31.10.2018 müssen Banken und Finanzdienstleister in der ganzen EU ihre Kunden besser über die Gebühren informieren, die mit der Eröffnung und Verwaltung von Bankkonten verbunden sind. Grundlage für die neue Regelung ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie, die die Vergleichbarkeit von Entgelten, Wechsel und Zugang zu Zahlungskonten verbessert.

Banken müssen den Kunden bei der Kontoeröffnung ein sog. "Entgeltinformationsblatt" (FID) vorlegen. Dabei handelt es sich um ein Standard-Dokument, auf dem die Gebühren für die wichtigsten Dienstleistungen (etwa Überweisungen) zusammenfassend dargestellt sind. Darüber hinaus bekommen Kunden mindestens einmal jährlich eine kostenlose Aufstellung ihrer Gebühren, die ebenfalls in einer standardisierten Form vorzulegen ist. Darin müssen die Banken alle von ihren Kunden entrichteten Gebühren aufführen sowie Informationen zu Zinssätzen für die mit dem Konto verbundenen Dienstleistungen.

Nach der Zahlungskonten-Richtlinie müssen alle Banken in der EU dieses Dokument ab dem 31.10.2018 vorlegen. In Frankreich und Italien, wo es bereits ähnliche Informationspflichten gibt, erfolgen die Änderungen bis Ende Juli 2019. Weitere Informationen zu diesen neuen Auflagen finden Sie auf der Website über Zugang zu Bankkonten. Das EU-Verbraucherbarometer 2018, das Informationen über das Vertrauen der Verbraucher in die verschiedenen Märkte enthält, ist ebenfalls online verfügbar.

EU-Kommission PM vom 30.10.2018