Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren
BMF-SchreibenDBA - Regelungen
Internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren sind zwischenstaatliche Verfahren zur übereinstimmenden Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder des Übereinkommens v. 23.7.1990 Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (BStBl. I 1993, 818 - Schiedskonvention -). Rechtsgrundlagen sind dabei die Verständigungsklauseln der DBA oder die Art. 6 ff der Schiedskonvention. Sie enthalten Bestimmungen, nach denen die zuständige Behörde in Deutschland mit den zuständigen Behörden anderer Staaten unmittelbar verkehren kann, um eine Einigung über Einzelfälle herbeizuführen, die die Besteuerung in Deutschland oder in einem anderen Staat betreffen.
Die Schiedskonvention betrifft nur die Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen und die Gewinnaufteilung bei Betriebsstätten. Nach den Verständigungsklauseln der DBA kann darüber hinaus auch über allgemeine Fragen eine Einigung zwischen den zuständigen Behörden herbeigeführt werden.
Das Merkblatt erläutert zunächst allgemein die internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren und sodann die einzelnen Verfahrensabläufe sowie die zu beachtenden Besonderheiten. Es tritt an die Stelle des Merkblatts vom 13. 7. 2006 - IV B 6-S 1300-340/06 -, BStBl I 2006 S. 461.