26.09.2011

Mobilfunkanbieter muss Verbraucher auf Internetkosten für Aktualisierung der Navigationssoftware des Handys hinweisen

Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware dieses von seinem Mobilfunkanbieter erworben, so muss er nicht für die Kosten der Internetnutzung -  hier: 11.500 € - aufkommen, wenn die Navigationssoftware bei der Installation automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung ohne entsprechenden Hinweis startet. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mobilfunkanbieter ausdrücklich auf die Kostenfolge des Downloads hinweist.

Schleswig-Holsteinisches OLG 15.9.2011, 16 U 140/10
Der Sachverhalt:
Das klagende Unternehmen, ein Mobilfunkanbieter, schloss mit dem beklagten Verbraucher einen Vertrag über Mobilfunkleistungen, der auch die Nutzung des Internets umfasste. Die Preise für die Internetnutzung richteten sich nach der abgerufenen Datenmenge und dem Zeitumfang der Nutzung. Der Tarif für die Internetnutzung rechnete sich nur bei geringfügiger Internetnutzung.

Der Beklagte erwarb von der Klägerin anlässlich einer Vertragsverlängerung günstig gegen Zuzahlung ein Mobiltelefon, das nach der Werbung der Klägerin auch eine Navigationssoftware umfasste. Als der Beklagte die Navigationssoftware auf dem neuen Mobiltelefon installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des vorhandenen Kartenmaterials über das Internet, die mehrere Stunden dauerte. Für einen Zeitraum von 20 Tagen stellte die Klägerin dem Beklagten daraufhin rd. 11.500 € in Rechnung.

Das OLG wies die auf Zahlung gerichtete Klage ganz überwiegend ab.

Die Gründe:
In dem Verhalten der Klägerin ist eine Verletzung vertraglicher Pflichten zu sehen, so dass dieser nach "Treu und Glauben" nicht das vereinbarte Entgelt für die Internetnutzung zusteht. Der Beklagte muss lediglich rd. 35 € für die Inanspruchnahme weiterer Mobilfunkleistungen zahlen.

Die Klägerin hat ihre Nebenpflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzt, indem sie den Beklagten ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle ein Mobiltelefon verkaufte, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah. Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen, und die Fürsorgepflicht, möglichst Schäden von der anderen Seite abzuwenden.

Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware geht davon aus, dass diese auf aktuellem Stand ist. Muss er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen will, so wird und darf er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm nach dem Kaufvertrag zustehende aktuelle Software gelangen kann. Auf Abweichendes müsste der Verkäufer ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen ist.

OLG Schleswig PM Nr. 29 vom 26.9.2011
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