Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2019
Auch in der neuen Düsseldorfer Tabelle werden - wie schon zuvor - die Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe wieder um jeweils 5 % und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts erhöht. Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben hingegen unverändert.
Auf den Bedarf eines Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Ab dem 1.7.2019 soll dann das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von derzeit 194 € auf 204 €, für ein drittes Kind von derzeit 200 € auf 210 € und für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225 € auf 235 € angehoben werden. Dieses ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen. Die sich nach Verrechnung des Kindergeldes ermittelten Beträge ergeben sich aus dem im Anhang der Tabelle beigefügten sog. Zahlbetragstabellen.
Im Übrigen ist die Tabelle gegenüber 2018 unverändert.
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