Neue EU-Regeln für bessere Mindestschutzstandards
Die Richtlinie (EU) 2019/1152:
Die Richtlinie hat einen breiten persönlichen Anwendungsbereich. Er soll sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsverhältnissen - selbst in den flexibelsten atypischen und neuen Formen wie Null-Stunden-Verträge, Gelegenheitsarbeit, Hausarbeit, Arbeit auf der Grundlage von Gutscheinen oder Arbeit über Plattformen - in den Genuss dieser Rechte kommen.
Die Europäische Arbeitsbehörde:
Ebenfalls tritt heute die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde in Kraft. Die Europäische Arbeitsbehörde soll sicherstellen, dass die Bürger und Unternehmen der EU auf eine faire und wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften über die Mobilität der Arbeitnehmer und die Koordinierung der sozialen Sicherheiten zählen können.
Die nationalen Behörden benötigen Instrumente, um gemeinsame und konzentrierte Kontrollen durchzuführen und etwaige grenzübergreifende Streitigkeiten rasch und effizient zu lösen. Die Behörde wird die Mitgliedsstaaten in Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität unterstützen, insbesondere die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Sie wird ihre Tätigkeit im Oktober in Brüssel aufnehmen und so schnell wie möglich nach Bratislava in der Slowakei umziehen.
Hintergrund:
Mittlerweile leben und arbeiten 17 Millionen Europäer in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen - fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die Mobilität in der EU ist zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Ihre effiziente Steuerung kommt sowohl dem Einzelnen als auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zugute. Laut einer Eurobarometer-Umfrage befürworten mehr als acht von zehn Europäern die "Freizügigkeit von EU-Bürgern, [aufgrund derer] sie überall in der EU leben, arbeiten, studieren und Geschäfte tätigen können."
Linkhinweis:
EU-Kommission PM vom 31.7.2019
Die Richtlinie hat einen breiten persönlichen Anwendungsbereich. Er soll sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsverhältnissen - selbst in den flexibelsten atypischen und neuen Formen wie Null-Stunden-Verträge, Gelegenheitsarbeit, Hausarbeit, Arbeit auf der Grundlage von Gutscheinen oder Arbeit über Plattformen - in den Genuss dieser Rechte kommen.
Die Europäische Arbeitsbehörde:
Ebenfalls tritt heute die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde in Kraft. Die Europäische Arbeitsbehörde soll sicherstellen, dass die Bürger und Unternehmen der EU auf eine faire und wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften über die Mobilität der Arbeitnehmer und die Koordinierung der sozialen Sicherheiten zählen können.
Die nationalen Behörden benötigen Instrumente, um gemeinsame und konzentrierte Kontrollen durchzuführen und etwaige grenzübergreifende Streitigkeiten rasch und effizient zu lösen. Die Behörde wird die Mitgliedsstaaten in Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität unterstützen, insbesondere die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Sie wird ihre Tätigkeit im Oktober in Brüssel aufnehmen und so schnell wie möglich nach Bratislava in der Slowakei umziehen.
Hintergrund:
Mittlerweile leben und arbeiten 17 Millionen Europäer in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen - fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die Mobilität in der EU ist zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Ihre effiziente Steuerung kommt sowohl dem Einzelnen als auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zugute. Laut einer Eurobarometer-Umfrage befürworten mehr als acht von zehn Europäern die "Freizügigkeit von EU-Bürgern, [aufgrund derer] sie überall in der EU leben, arbeiten, studieren und Geschäfte tätigen können."
Linkhinweis:
- Die Richtlinie ist auf den Webseiten der EU-Kommission veröffentlicht.
- Um zum Volltext der Richtlinie zu kommen, klicken Sie hier.