Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Köln ab 1.1.2017
Die Unterhaltsleitlinien sind von den Familiensenaten des OLG Köln erarbeitet worden, um Anwendungshilfen für häufig wiederkehrende unterhaltsrechtliche Fallgestaltungen zu geben und in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Die Leitlinien können die Familienrichter allerdings nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls - dies gilt auch für die "Tabellen-Unterhaltssätze" - nicht antasten.
Die neu gefassten Leitlinien stehen auf der Homepage des Oberlandesgerichts Köln (www.olg-koeln.nrw.de) unter der Rubrik "Rechts-Infos" zur Verfügung. Über Links können dort zugleich die sog. Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt dient, sowie die von den Familiensenaten der süddeutschen Oberlandesgerichte herausgegebenen Süddeutschen Leitlinien aufgerufen werden.
Linkhinweis: