10.06.2014

Neues Verbraucherschutzrecht tritt am 13.6.2014 in Kraft

Am Freitag, den 13.6.2014, tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie und Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (BGBl. I 2013, 3642 ff.) in Kraft. Dieses Gesetz enthält wesentliche Neuerungen bei Verträgen, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer schließt.

Insbesondere werden die Vorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (bislang Haustürgeschäfte) und für im Fernabsatz geschlossene Verträge grundlegend neu gefasst. Das Gesetz enthält keine Übergangsregelung, so dass am 13.6.2014 ab 0.00 Uhr die neuen gesetzlichen Regelungen im Verbraucherrecht gelten. Aber was ändert sich? Und worauf ist in der täglichen Praxis zu achten?

Nutzen Sie deshalb unseren Leitfaden für die Beratungspraxis: "Das neue Verbrauchervertragsrecht", Bittner/Clausnitzer/Föhlisch. Das Buch stellt die Grundzüge des neuen Rechts vor, kommentiert die neuen Pflichten und gibt wichtige Hinweise für die betriebliche Praxis.

Außerdem hat RA Dr. Kay Oelschlägel (Rechtsanwalt und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg) bereits in der MDR 2013, 1317 das neue Verbraucherrecht mit Auswirkungen auf den Fernabsatz/E-Commerce vorgestellt.

Linkhinweis:

Für Ihre tägliche Arbeit - auch nach der Umstellung - stellen wir Ihnen den Beitrag zum kostenlosen Download zur Verfügung: Klicken Sie bitte hier (pdf-Dokument).

Verlag Dr. Otto Schmidt