09.05.2019

Noch keine Vereinbarung zu Betriebsrenten in Tarifverträgen, die sich auf reine Beitragszusagen festlegen

Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNE antwortete die Bundesregierung, dass es bisher in Tarifverträgen in Deutschland noch keine Vereinbarungen zu Betriebsrenten gibt, die sich auf reine Beitragszusagen beziehungsweise entsprechende Sozialpartnermodelle festlegen. Seit Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz gültig, in dem erstmals Betriebsrentenmodelle mit reiner Beitragszusage statt mit einer garantierten Rentenhöhe eingeführt wurden.

Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und aktuelle Lage:
Durch das Gesetz wollte die Bundesregierung erreichen, dass sich die Betriebsrente gerade in kleineren Unternehmen verbreitet. Es besteht seitdem die Möglichkeit, auf tariflicher Grundlage sog. reine Beitragszusagen zu vereinbaren. Arbeitgeber sind in diesem Fall nicht mehr verpflichtet, Mindestrentenleistungen zu garantieren.

Betriebsrenten seien jedoch laut der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nach wie vor wenig verbreitet. Die Fraktion stellte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung mit dem Ziel, den aktuellen Stand der praktischen Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu erschließen und die neuesten Daten zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung offenzulegen. Im Jahr 2018 verfügten nur 55% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Weitere Schritte der Bundesregierung:
Unter anderem fragte die Fraktion die Bundesregierung, welche Schritte nach der Auffassung der Bundesregierung denkbar seien, um die betriebliche Altersversorgung zu fördern. Die Bundesregierung antwortete darauf, dass eine höhere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auch mit einem gesetzlich obligatorischen Betriebsrentensystem oder auch damit zu erreichen wäre, dass ein alle Arbeitgeber verpflichtendes gesetzliches Options- bzw. Opting-Out-System eingeführt würde. Gleichzeitig seien solche Systeme stärkere Eingriffe für Arbeitgeber und Beschäftigte, weswegen vordringlich die Möglichkeiten für einen freiwilligen Ausbau der betrieblichen Altersversorgung ausgeschöpft werden sollen.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des deutschen Bundestags veröffentlichte Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN klicken Sie bitte hier.

Für die Antwort der Bundesregierung klicken Sie bitte hier.
Deutscher Bundestag Kurzmeldung (hib 523/2019) vom 8.5.2019