31.07.2015

Produkthaftung und fehlende CE-Kennzeichnung Medizinprodukt

Eine Herstellerhaftung folgt nicht bereits ohne Weiteres daraus, dass ein Medizinprodukt keine CE-Kennzeichnung trägt. Auch wenn es sich bei einem Verstoß gegen § 6 MPG um eine Schutzgesetzverletzung handeln dürfte, hat der Anspruchsteller  die Ursächlichkeit des Verstoßes für den eingetretenen Schaden und das Verschulden des Anspruchsgegners zu beweisen.

OLG Frankfurt, Urteil v. 13.01.2015 - 8 U 168/13
Aus der allgemeinen Erfahrung, dass Implantate, die für eine lebenslange Nutzung ausgelegt sind, bei gewöhnlicher Belastung nicht innerhalb weniger Wochen brechen, kann im Wege des Anscheinsbeweises geschlossen werden, dass das Implantat im konkreten Fall den konstruktiven Anforderungen hinsichtlich der Bruchsicherheit nicht entsprach und deshalb brach.

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Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie im Rechtsprechungsarchiv von WiKo, dem Kommentar zum Medizinprodukterecht (Hill/Schmitt), unter www.wiko-mpg.de. Das Archiv steht exklusiv den Beziehern des Loseblattwerks zur Verfügung. Weitere Informationen über den WiKo finden Sie hier.

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