Produkthaftung und fehlende CE-Kennzeichnung Medizinprodukt
OLG Frankfurt, Urteil v. 13.01.2015 - 8 U 168/13
Aus der allgemeinen Erfahrung, dass Implantate, die für eine lebenslange Nutzung ausgelegt sind, bei gewöhnlicher Belastung nicht innerhalb weniger Wochen brechen, kann im Wege des Anscheinsbeweises geschlossen werden, dass das Implantat im konkreten Fall den konstruktiven Anforderungen hinsichtlich der Bruchsicherheit nicht entsprach und deshalb brach.
WiKo-Rechtsprechungsarchiv
Mehr zum Thema:
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie im Rechtsprechungsarchiv von WiKo, dem Kommentar zum Medizinprodukterecht (Hill/Schmitt), unter www.wiko-mpg.de. Das Archiv steht exklusiv den Beziehern des Loseblattwerks zur Verfügung. Weitere Informationen über den WiKo finden Sie hier.