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Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die neuen Freibeträge im Recht der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe bekannt gegeben. Es handelt sich dabei um die ab dem 1.1.2012 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMJ finden Sie die Bekanntmachung - Stand 7.12.2011 - hier (pdf-Format).