29.01.2019

Referentenentwurf zur Änderung der außergerichtlichen Streitbeilegung vorgestellt

Das Bundesjustizministerium hat dieser Tage den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen an ausgewählte Verbände und Fachkreise zur Stellungnahme verschickt. Der Entwurf ist noch nicht von der Bundesregierung beschlossen worden. Die Ressortabstimmung läuft noch.

Nach dem Entwurf soll die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung (Universalschlichtung) zum 1. Januar 2020 auf den Bund übertragen werden. Durch den Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle soll der Bund eine europäische Verpflichtung erfüllen, wonach im Bundesgebiet flächendeckend für eine Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen ist.

Der Entwurf stellt zudem klar, dass ein Verbraucher oder ein Fluggast im Luftverkehrsbereich, der sich nach Erhebung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in das Klageregister hat eintragen lassen, parallel nicht noch ein Schlichtungsverfahren über den streitigen Anspruch oder das streitige Rechtsverhältnis führen kann.

Ferner sieht der Entwurf vor, dass das Bundesamt für Justiz nicht nur die deutsche Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung ist, sondern in dieser Funktion Verbraucher und Unternehmer auch bei rein innerstaatlichen Streitigkeiten beraten kann, wenn die Beschwerde über die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingereicht worden ist.

Linkhinweis:

Für den auf den Webseiten des BMJV veröffentlichten Volltext des Referentenentwurfs klicken Sie bitte hier.
 

www.bmjv.de