Referentenentwurf zur Änderung der außergerichtlichen Streitbeilegung vorgestellt
Der Entwurf stellt zudem klar, dass ein Verbraucher oder ein Fluggast im Luftverkehrsbereich, der sich nach Erhebung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in das Klageregister hat eintragen lassen, parallel nicht noch ein Schlichtungsverfahren über den streitigen Anspruch oder das streitige Rechtsverhältnis führen kann.
Ferner sieht der Entwurf vor, dass das Bundesamt für Justiz nicht nur die deutsche Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung ist, sondern in dieser Funktion Verbraucher und Unternehmer auch bei rein innerstaatlichen Streitigkeiten beraten kann, wenn die Beschwerde über die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingereicht worden ist.
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