15.05.2012

Referentenentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts bekannt gegeben. Der Entwurf soll die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) sowie die Beratungshilfe effizienter gestalten.

Im Bereich der PKH verfolgt der Entwurf das Ziel, die im letzten Jahrzehnt durch die Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe stark gestiegene finanzielle Belastung der Länder zu reduzieren, ohne den Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Vermögen und Einkommen zu beeinträchtigen. Hinsichtlich der Beratungshilfe sieht der Entwurf zum einen vor, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Beratungshilfe zu verhindern und zugleich den Zugang zum Recht für Menschen mit geringem Einkommen zu gewährleisten. Zum anderen soll eine Entscheidung des BVerfG zur Einbeziehung steuerrechtlicher Angelegenheiten in die Beratungshilfe umgesetzt werden.

Linkhinweis:

Für den Referentenentwurf klicken Sie bitte hier (pdf-Format).

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