Regelsätze werden ab 2018 angehoben
Die neuen Regelsätze
In der Regelbedarfsstufe 1 erhalten Alleinstehende/Alleinerziehende und Erwachsene, nicht erwerbsfähige/ Behinderte 416 Euro und damit 7 Euro mehr pro Monat. Für Menschen der Regelbedarfsstufen 3 bis 5 erhöht sich der Regelsatz um 5 Euro. Hierzu zählen beispielsweise Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren.
Die Unterkunft- und Heizungskosten werden weiterhin grds. in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.
Jährliche Überprüfung der Regelsätze
Die Regelsätze werden jedes Jahr erneut überprüft und fortgeschrieben. Die Regelbedarfssätze werden dabei mittels eines Mischindex berechnet. Dieser besteht zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung der Güter und Dienstleistungen, die von Bedeutung sind, um ein Existenzminimum zu sichern und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung. Beides wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorgehensweise in seiner Entscheidung vom 9.9.2014 bestätigt und für zulässig erklärt.
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