07.09.2017

Regelsätze werden ab 2018 angehoben

Der Regelsatz der Unterstützungsleistungen für Alleinstehende wird von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat angehoben. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren erhöht sich um fünf Euro.

Ab Januar 2018 steigen die Regelsätze der Unterstützungsleistungen. Dies gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung bereits auf den Weg gebracht. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Er wird voraussichtlich Anfang November darüber tagen.

Die neuen Regelsätze
In der Regelbedarfsstufe 1 erhalten Alleinstehende/Alleinerziehende und Erwachsene, nicht erwerbsfähige/ Behinderte 416 Euro und damit 7 Euro mehr pro Monat. Für Menschen der Regelbedarfsstufen 3 bis 5 erhöht sich der Regelsatz um 5 Euro. Hierzu zählen beispielsweise Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren.
Die Unterkunft- und Heizungskosten werden weiterhin grds. in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.

Jährliche Überprüfung der Regelsätze
Die Regelsätze werden jedes Jahr erneut überprüft und fortgeschrieben. Die Regelbedarfssätze werden dabei mittels eines Mischindex berechnet. Dieser besteht zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung der Güter und Dienstleistungen, die von Bedeutung sind, um ein Existenzminimum zu sichern und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung. Beides wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorgehensweise in seiner Entscheidung vom 9.9.2014 bestätigt und für zulässig erklärt.

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Bundesregierung PM vom 6.9.2017