10.12.2015

Servolenkung des Porsche 911 Cabriolet mangelfrei

Die technische Möglichkeit allein, dass Wasser im Motorraum eines Porsche 911 Cabriolet einen Ausfall der Servolenkung bewirken kann, begründet noch keinen Sachmangel. Das gilt jedenfalls dann, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Servolenkung auch bei der üblichen Verwendung des Wagens im Straßenverkehr oder beim Aufsuchen einer Waschstraße beeinträchtigt werden kann.

OLG Hamm 15.10.2015, 28 U 158/12
Der Sachverhalt:
Das klagende Bauunternehmen erwarb im Juni 2008 beim beklagten Autohändler für rd. 162.000 € einen Porsche 911 Turbo Cabriolet aus der Bauserie 997. Kurze Zeit später rügte die Klägerin gegenüber der Beklagten einen Fahrzeugmangel. Die Servolenkung des Wagens blockiere bei starkem Regen oder dem Durchfahren einer Waschstraße. Zudem sei dann auch ein störendes Quietschgeräusch zu hören. Die Beklagte bestritt die Mängel. Daraufhin erklärte die Klägerin den Vertragsrücktritt und klagte auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Das LG wies die Klage ab. Die Berufung der Klägerin hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die beim BGH anhängige Revision wird dort unter dem Az. VIII ZR 258/15 geführt.

Die Gründe:
Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Rückzahlung von rd. 100.000 € Zug um Zug gegen Rückgabe des Porsche 911 Turbo Cabriolet nicht aus §§ 346, 323, 440, 437 Nr. 2, 434, 433 BGB zu, denn die Voraussetzungen zur wirksamen Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts sind nicht gegeben. Der erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag ist unwirksam, weil sich nicht feststellen lässt, dass das Porsche 911 Turbo Cabriolet bei Übergabe an die Klägerin einen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB aufwies.

Dass überhaupt Wasser - beim Porsche u.a. durch Lüftungsschlitze im Heckbereich - in den Motorraum eindringen kann, ist bei Kraftfahrzeugen üblich und kein Mangel. Bei dem von der Klägerin erworbenen Porsche besteht zwar die technische Möglichkeit, dass in den Motorraum gesammeltes Wasser auch den Flachriemen erreicht und diesen durchrutschen lässt, so dass ein Quietschen entsteht und die Servopumpe ausfällt. Das geschieht allerdings erst dann, wenn man die Heckklappe des Fahrzeugs öffnet und in die Öffnung zwischen den Ansaugrohren durch einen dicht vorgehaltenen Schlauch gezielt Wasser auf den Flachriemen leitet.

Auf eine derartige Überbeanspruchung muss aber kein Fahrzeug ausgelegt sein. Bei einer gewöhnlichen Verwendung des Porsche im Straßenverkehr und einer Belastung durch Starkregen oder das Aufsuchen einer Waschstraße, läuft das Fahrzeug fehlerfrei ohne störende Geräuschentwicklung. Nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens gibt es keine realistischen Bedingungen im Straßenverkehr, bei denen es zu einer Wassereinwirkung auf den Motor kommen kann, die zum Ausfall der Servopumpe führt.

Linkhinweis:

OLG Hamm PM vom 9.12.2015