04.01.2018

Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten

Mit Verfügung v. 1.11.2017 hat das Bayerische Landesamt für Steuern umfangreich zur Steuerfreiheit nebenberuflicher Tätigkeiten im Sinne von § 23 Nr. 26 und § 3 Nr. 26a EStG Stellung genommen.

Bayerisches Landesamt für Steuern
Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung v. 1.11.2017 - S 2121.2.1 - 29/11 St 32

EStG § 3 Nr. 26 und 26a

Nach § 3 Nr. 26 EStG wird für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ein Freibetrag von 2.400 € gewährt. § 3 Nr. 26a EStG stellt dagegen 720 € für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Dienst einer der vorgenannten Körperschaften steuerfrei, sofern diese nicht bereits unter § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG fällt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nun in einer umfangreichen Verfügung die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der jeweiligen Steuerbefreiung sowie die dabei zu beachtenden Besonderheiten zusammengestellt.

Bayerisches Landesamt für Steuern