Steuerliche Absetzbarkeit privater Glasfaseranschlüsse im Endnutzerhaushalt
VerwaltungsanweisungZur Frage der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für private Glasfaseranschlüsse hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass neben der steuerlichen Förderung nach § 35a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Privathaushalt) Kosten für Hausanschlüsse an Versorgungsnetze bei vermieteten Grundstücken entweder als (nachträgliche) Herstellungskosten des Gebäudes (im Wege der Absetzung für Abnutzung) bei erstmaliger Verlegung oder als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand bei Ersatz vorhandener Anschlüsse berücksichtigungsfähig sind. Darüber hinausgehende Ansätze, Aufwendungen für Glasfaseranschlüsse über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich zu fördern, sind nicht geplant.