17.05.2018

Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Mit Schreiben vom 3.5.2018 (-IV B 2 - S 1300/08/10027 - DOK 2018/0353235) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das BMF-Schreiben vom 12.11.2014, BStBl I S. 1467, aufgehoben und durch das Schreiben vom 3.5.2018 ersetzt.

BMF-Schreiben
Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12.11.2014 wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen angepasst. Das BMF-Schreiben vom 12.11.2014, BStBl I S. 1467, wurde aufgehoben und durch das Schreiben vom 3.5.2018 ersetzt. Das BMF-Schreiben vom 21.7.2005 (Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gem. § 50d Abs. 8 EStG), BStBl I S. 821 wurde aufgehoben und die Regelungen in das Schreiben vom 3.5.2018 aufgenommen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das ausführliche BMF-Schreiben (pdf-Format).

BMF online