24.05.2018

Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Mit BMF-Schreiben v. 3.5.2018 hat die Finanzverwaltung umfassend zur Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach den Doppelbesteuerungsabkommen Stellung genommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 3.5.2018 - IV B 2 - S 1300/08/10027, DOK 2018/0353235

EStG § 19/DBA/OECD-Musterabkommen

Das bisher maßgebende BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12.11.2014 - IV b 2 - S 1300/08/10027, BStBl. I 2014, 1467 wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst. Das BMF-Schreiben vom 12.11.2014 wurde aufgehoben und durch das aktuell ergangene BMF-Schreiben vom 3.5.2018 ersetzt. Das BMF- Schreiben vom 21.7.2005 - IV B 1 - S 2411 - 2/05, BStBl. I 2005, 921 (Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG) wurde aufgehoben und in die Regelungen des Schreibens vom 3.5.2018 aufgenommen.

Inhaltlich beschäftigt sich das BMF-Schreiben v. 3.5.2018 ausführlich insbesondere mit

• der Besteuerung im Inland,
• der Besteuerung im Tätigkeitsstaat (Art. 15 Abs. 1 OECD-MA),
• der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (Art. 15 Abs. 2 OECD-MA),
• der Ermittlung des steuerpflichtigen und des steuerfreien Arbeitslohns,
• der abkommensrechtlichen Beurteilung bestimmter Auslandstätigkeiten,
• den Besonderheiten bei Berufskraftfahrern,
• dem Personal auf Schiffen und Flugzeugen,
• den DBA - Rückfallklauseln und
• den Verständigungsvereinbarungen.

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