Steuerneutrale Betriebsübertragung bei Vorbehaltsnießbrauch
KurzbesprechungEStG § 6 Abs. 3
Im Streitfall ging es um eine Steuerpflichtige, die (im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen) mit einer verpachteten Gaststätte gewerbliche Einkünfte erzielte. Sie übertrug nun das Grundstück, auf dem sich die von ihr verpachtete Gaststätte befand, auf ihren Sohn, be-hielt sich aber gleichzeitig den Nießbrauch an der Gaststätte vor und verpachtete sie in der Folgezeit weiter. Sie machte geltend, bei der Grundstücksübertragung auf ihren Sohn handelte es sich um eine Betriebsübertragung zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG.
Dagegen waren das FA und ihm folgend das FG der Auffassung, dass die stillen Reserven des Grundstücks, das die einzige wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebs darstellte, aufzudecken und nach §§ 16, 34 EStG begünstigt zu besteuern wären.
Auch die von der Steuerpflichtigen eingelegte Revision hatte keinen Erfolg. Der BFH ent-schied, dass es für eine steuerneutrale Übertragung neben der unentgeltlichen Übertragung erforderlich sei, dass dem Erwerber die betriebliche Betätigung ermöglicht werde und sich der Übertragende gleichzeitig einer weiteren Tätigkeit im Rahmen des übertragenen Gewerbebe-triebes enthalte. Dabei mache es keinen Unterschied, ob ein aktiv betriebener oder ein ver-pachteter Betrieb übertragen werde. Diese Voraussetzungen lagen im Streitfall jedoch gerade nicht vor, da die Steuerpflichtige aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchsrechts weiterhin gewerbliche Verpachtungseinkünfte erzielte und der Sohn als Übernehmer nicht in der Lage war, mit dem erhaltenen Betriebsgrundstück Einkünfte zu erzielen.