25.01.2018

Über 5.000 Verfahren wegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll hat in der Zeit vom 1.1.2017 bis zum 30.11.2017 über 5.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. 2.348 dieser Verfahren betreffen Fälle, in denen der Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Die übrigen Verfahren beziehen sich auf Verstöße gegen die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit.

Unstimmige Arbeitszeitnachweise erregen Verdacht
Teilweise wird versucht den Mindestlohn zu umgehen, in dem Arbeitszeiten, wie etwa Vorbereitungszeiten, nicht zur der Arbeitszeit hinzugezählt werden. Daher macht sich beim Zoll verdächtig, wer unstimmige Arbeitszeitnachweise vorlegt. Fehlende Unterlagen können allerdings grds. nachgereicht werden. Erhärtet sich der Verdacht, dass kein Mindestlohn gezahlt wird, kommt es zu weiteren Ermittlungen.

Verstoß ist Ordnungswidrigkeit
Verstöße des Arbeitgebers gegen die Pflicht, den Mindestlohn zu zahlen, sind zunächst eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 36 OWiG wird ein Bußgeld fällig. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach dem wirtschaftlichen Vorteil, dem Grad der Vorwerfbarkeit und den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Strafe kann bis zu 500.000 Euro betragen. Bei einer unrichtigen Dokumentation der Arbeitszeiten bis zu 30.000 Euro. Werden strafrechtliche Vorschriften verletzt, wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Hintergrund: Mindestlohn seit 2015
Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Seit Januar 2017 beträgt er 8,84 Euro brutto pro Arbeitszeitstunde. Neben ihm gibt es außerdem Lohnuntergrenzen für bestimmte Branchen. Alle zwei Jahre wird der gesetzliche Mindestlohn durch eine Kommission festgelegt. Die Höhe orientiert sich an der Entwicklung der Tariflöhne.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grds. für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über 18 Jahre. Die Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes wird durch den Zoll überwacht.

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Bundesregierung, PM vom 21.12.2017