Umsatzsteuerliche Behandlung von Abschlägen pharmazeutischer Unternehmen an private Krankenversicherungen und Träger der Beihilfe
BMF-SchreibenUStG § 10
Mit Urteil v. 8.2.2018 - V R 42/15 hat der BFH entschieden, dass der Abschlag, den ein pharmazeutisches Unternehmen aufgrund einer nationalen Gesetzesregelung einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung gewährt, zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für dieses Unternehmen führt, wenn es Arzneimittel über Großhändler an Apotheken liefert, die die Arzneimittel an privat Krankenversicherte liefern (Umsetzung der EuGH - Entscheidung v. 20.12.2017 - C - 462/16 - Boehringer Ingelheim Pharma). Da das Urteil zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt ist, hat das BMF nun den Umsatzsteuer - Anwendungserlass in Abschnitt 10.3 Abs. 7 unter Aufnahme der Grundsätze der vorgenannten BFH - Entscheidung aktualisiert.