20.12.2018

Umsetzung des MwSt-Digitalpakets zum 1.1.2019

Mit BMF-Schreiben v. 14.12.2018 hat die Finanzverwaltung die Änderungen aufgrund der Umsetzung des sog. MwSt-Digitalpakets in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 14.12.2018 - III C 3 - S 7117-j/18/10002, DOK 2018/1031145

UStG § 3a Abs. 5, § 14 Abs. 7, § 18 Abs. 4c und 4d

Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.12.2018 (BGBL. I 2018, 2338) wurde zum 1.1.2019 durch Änderungen der §§ 3a Abs. 5, 14 Abs. 7 und 18 Abs. 4c und 4d UStG das sog. MwSt-Digitalpaket in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerpflichtige Pflichten zur Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen umgesetzt. Die Finanzverwaltung hat daraufhin dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass in den Abschnitten 3a.9a, 3a.10 Abs. 7, 3a.16 Abs. 8 14.1.Abs. 6 und 18.7a an die neue Rechtslage angepasst.

Verlag Dr. Otto Schmidt