29.11.2019

Unser Autor Dr. Egmont Kulosa hält die Rentenbesteuerung für verfassungswidrig

Ist die nachgelagerte Rentenbesteuerung verfassungswidrig? Für den Richter am Bundesfinanzhof Dr. Egmont Kulosa, als stellvertretender Vorsitzender des X. Senats u.a. zuständig für die Besteuerung der Alterseinkünfte und -vorsorge, ist das mehr als wahrscheinlich. Seit gestern ist die These unseres Autors (Herrmann/Heuer/Raupach - Großkommentar zum EStG und KStG) ein Medienschlager.

 

Die bis 2040 geltenden Übergangsregelungen seien verfassungswidrig, da sie zu Doppelbesteuerungen führten, schreibt Kulosa in der Kommentierung zu § 10 EStG [Sonderausgaben]. Demnach "bedarf [es] keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um das Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen, denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang - von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag des [§ 10] Abs. 3 [EStG] - ohne prozentuale Beschränkung abziehen. Die Verfassungswidrigkeit einer solchen doppelten Besteuerung, die vom Einzelnen angesichts der gesetzlichen Pflicht zur Leistung laufender Rentenversicherungsbeiträge nicht vermieden werden kann, erscheint evident." (Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, § 10 EStG Anm. 340).

In der Kommentierung geht Kulosa zudem auf die Vorgaben des BVerfG und die verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstäbe ein. Das BVerfG hatte 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt und eine Gleichbehandlung gefordert (Urt. v. 6.3.2002 - 2 BvL 17/99). Was folgte war die sog. "nachgelagerte Besteuerung". Ob die Politik nun Konsequenzen ziehen wird, bleibt abzuwarten. Das Bundesministerium der Finanzen entgegnete auf eine entsprechende Kleine Anfrage der FDP laut Süddeutscher Zeitung mit der Einschätzung, dass es "praktisch keine verfassungswidrige Zweifachbesteuerung" gebe.

Den Kommentar Herrmann/Heuer/Raupach finden Sie bei Otto Schmidt online, die für Aufsehen sorgende juristische Analyse Dr. Kulosas finden Sie hier.

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Verlag Dr. Otto Schmidt
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