Unternehmen verweigern sich der außergerichtlichen Streitbeilegung
Die Vielzahl von Schlichtungsstellen scheint laut Handelsblatt für Verwirrung zu sorgen: Ist nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz eine andere Schlichtungsstelle zuständig, informiert die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle den Antragsteller darüber. Sind andere Schlichtungsstellen indes nicht gesetzlich vorgesehen, treten "Parallelzuständigkeiten" auf.
Fakt ist leider auch: Bei rund 63 Prozent der Anträge beteiligten sich die Unternehmen gar nicht am Schlichtungsverfahren. "Die Unternehmerbeteiligung ist insbesondere deshalb niedrig, weil es sich um ein freiwilliges, aber für Unternehmer kostenpflichtiges Verfahren handelt", heißt es in dem Gutachten. Das Bundesjustizministerium rechnet laut Handelsblatt sogar noch strenger und kommt auf eine Verweigerungsquote der Unternehmer von 73 Prozent.
(Eine genaue Analyse der Ergebnisse des Zwischenberichts demnächst auch in der ZKM.)