29.01.2019

Unternehmen verweigern sich der außergerichtlichen Streitbeilegung

Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf einen Zwischenbericht über die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. in Kehl. Die Schlichtungsstelle wird bis Ende des Jahres zu Forschungszwecken vom Bund gefördert.

Der von Dr. Naomi Creutzfeldt und Dr. Felix Steffek erstellte Bericht weist noch deutliches Potential nach oben auf: Im Zeitraum 1.8.2017 bis 31.7.2018 wurden 2.217 Anträge gestellt. In 1.402 Fällen beteiligte sich der Unternehmer nicht am Verfahren. Nur in 19 Fällen kam es zu einer vollständigen Verfahrensdurchführung mit Austausch wechselseitiger Stellungnahmen. Ein Schlichtungsvorschlag mit nachfolgender Einigung wurde nur in 13 Verfahren erzielt.

Die Vielzahl von Schlichtungsstellen scheint laut Handelsblatt für Verwirrung zu sorgen: Ist nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz eine andere Schlichtungsstelle zuständig, informiert die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle den Antragsteller darüber. Sind andere Schlichtungsstellen indes nicht gesetzlich vorgesehen, treten "Parallelzuständigkeiten" auf.

Fakt ist leider auch: Bei rund 63 Prozent der Anträge beteiligten sich die Unternehmen gar nicht am Schlichtungsverfahren. "Die Unternehmerbeteiligung ist insbesondere deshalb niedrig, weil es sich um ein freiwilliges, aber für Unternehmer kostenpflichtiges Verfahren handelt", heißt es in dem Gutachten. Das Bundesjustizministerium rechnet laut Handelsblatt sogar noch strenger und kommt auf eine Verweigerungsquote der Unternehmer von 73 Prozent.

(Eine genaue Analyse der Ergebnisse des Zwischenberichts demnächst auch in der ZKM.)
 

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