Verbraucherpreisindex: Neues Basisjahr 2015!
In Index-Mietverträgen sind künftig die neuen Werte zu beachten. Für Altverträge gilt: Sofern die Vertragsparteien nicht nur auf den Index verwiesen, sondern die Indexstände früherer Basisjahre, die bei Vertragsbeginn oder der letzten Anpassung gültig waren, ausdrücklich aufgelistet haben, sind diese nicht mit den aktuellen Indexständen der Basis 2015 vergleichbar. Nutzer von Wertsicherungsklauseln sollten daher zum Zeitpunkt der Anpassungsprüfung den aktuellen Indexstand und den Indexstand des letzten Anpassungstermins den neuesten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
Die neuen Daten, weitere Informationen und eine Online-Rechenhilfe zur Anpassung von Verträgen finden sich auf www.destatis.de, letztere unter dem Menüpunkt "Serviceangebote zu Wertsicherungsklauseln".