03.12.2015

Verschiebung des Starttermins beim elektronischen Anwaltspostfach

Zum 1.1.2016 sollte jeder in der Bundesrepublik zugelassene Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) erhalten. Mit der Entwicklung dieser Postfächer wurde 2013 die Bundesrechtsanwaltskammer betraut.

In den Tests der letzten Wochen hat sich gezeigt, dass die Qualität des beA noch nicht den Erwartungen der BRAK entspricht. Das Präsidium der BRAK hat deshalb beschlossen, den Start des beA zu verschieben und die Postfächer erst dann zur Verfügung zu stellen, wenn sichergestellt ist, dass alle vorgesehenen Funktionen verlässlich zur Verfügung stehen.

Die BRAK führt jetzt mit Atos, dem mit der Entwick-lung des beA beauftragten Unternehmen, Gespräche, um festzulegen, bis zu welchem Termin alle notwendi-gen Tests und ggf. erforderliche Nachbesserungsarbeiten durchgeführt und abgeschlossen werden können. Der neue Starttermin wird auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite http://bea.brak.de veröffentlicht.

Hinweis der Redaktion:
Zu den gesetzlichen und technischen Grundlagen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs siehe den Aufsatz von Zedler, MDR 2015, 1163.
BRAK