Viele Mindestlohn-Verstöße bei Minijobs?
Für ihre Studie werteten die WSI-Forscher Daten aus dem sozio-oekonomischen Panel (SOEP) und dem Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS) aus. In beiden Panels wurden im Laufe des Jahres 2015 mehrere Tausend Arbeitnehmer zu Einkommen und Arbeitszeiten befragt.
Bei der Auswertung konzentrierten sich die Wissenschaftler auf Menschen, für die der Minijob den Haupterwerb darstellt. Branchen, in denen der gesetzliche Mindestlohn für einen Übergangszeitraum legal unterschritten werden durfte, haben sie für ihre Analyse herausgerechnet. Das betraf 2015 etwa Friseure oder Zeitungszusteller. Auch Praktikanten, Auszubildende oder Langzeitarbeitslose wurden nicht mitgezählt.
Kritik
In den Medien ist das Papier der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung teilweise auf heftige Kritik gestoßen. So sprach etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) von einem "inszenierten Minijob-Skandal" und verwies auf eine Untersuchung des Statistischen Bundesamts, wonach im April 2015 nur noch 13 Prozent der Minijobber zu Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro beschäftigt gewesen seien.