31.01.2017

Viele Mindestlohn-Verstöße bei Minijobs?

Nach einer umstrittenen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat 2015 knapp die Hälfte der Minijobber weniger als den Mindestlohn von damals 8,50 Euro brutto bekommen. Die Studienautoren schließen hieraus, dass das Mindestlohngesetz bei Minijobs offenbar "noch längst nicht flächendeckend angewendet" wird. Es mangele an effektiven Kontrollen.

Grundlagen der Studie
Für ihre Studie werteten die WSI-Forscher Daten aus dem sozio-oekonomischen Panel (SOEP) und dem Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS) aus. In beiden Panels wurden im Laufe des Jahres 2015 mehrere Tausend Arbeitnehmer zu Einkommen und Arbeitszeiten befragt.

Bei der Auswertung konzentrierten sich die Wissenschaftler auf Menschen, für die der Minijob den Haupterwerb darstellt. Branchen, in denen der gesetzliche Mindestlohn für einen Übergangszeitraum legal unterschritten werden durfte, haben sie für ihre Analyse herausgerechnet. Das betraf 2015 etwa Friseure oder Zeitungszusteller. Auch Praktikanten, Auszubildende oder Langzeitarbeitslose wurden nicht mitgezählt.

Kritik
In den Medien ist das Papier der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung teilweise auf heftige Kritik gestoßen. So sprach etwa die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) von einem "inszenierten Minijob-Skandal" und verwies auf eine Untersuchung des Statistischen Bundesamts, wonach im April 2015 nur noch 13 Prozent der Minijobber zu Stundenlöhnen von unter 8,50 Euro beschäftigt gewesen seien.

Hans-Böckler-Stiftung PM vom 30.1.2017 u. FAZ v. 31.1.2017 S. 16