11.10.2018

Vordruckmuster für USt - Voranmeldungs - und Vorauszahlungsverfahren 2019

Mit BMF-Schreiben v. 8.10.2018 hat die Finanzverwaltung die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer - Voranmeldungs - und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2019 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 8.10.2018 - III C 3 - S 7344/18/10001, DOK 2018/0820673

UStG §§ 13b, 18

UStDV § 48

Die für 2019 bekannt gemachten Vordruckmuster betreffen die Umsatzsteuer - Voranmeldung (USt 1 A), den Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung (USt 1 H) sowie die Anleistung zur Umsatzsteuer - Voranmeldung  (USt 1 E). Besonderheiten gelten in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG. Insbesondere sind hier steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet, vom leistenden Unternehmer im Vordruck USt 1 A insgesamt in der Zeile 39 (Kz. 60) anzugeben.

Die Steueranmeldungsvordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen, wobei geringfügige, im BMF-Schreiben im Einzelnen aufgeführte Abweichungen zulässig sind.

Außerdem ist zu beachten, dass die Umsatzsteuer - Voranmeldung 2019 sowie der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung 2019 grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln sind.

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